Der Verarbeiter muss den Bauherrn beim Angebot über die Notwendigkeit der fachregelgerechten Verklammerung und entsprechende Mehraufwendungen informieren.
Die Fachregeln gelten als allgemein anerkannte Regeln und sind somit immer "zwingend".
Werden aufgrund fachregelwidriger Verarbeitung durch einen Sturm Sachen beschädigt oder gar Personen verletzt, so haftet nicht nur der Bauherr sondern auch der Verarbeiter.
Auf dem Verarbeiter liegt nach § 319 Strafgesetzbuch (Baugefährdung und fahrlässige Körperverletzung/Tötung) in jedem Fall eine strafrechtliche Verantwortung.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung des Bauherrn muss nicht für die Schadenskosten aufkommen, wenn keine regelgerechte Verklammerung vorgenommen wurde.
Wenn der Verarbeiter auf Wunsch des Bauherrn auf die fachregelrechte Verklammerung verzichtet, handelt es sich um vorsätzliches Verhalten. In diesem Fall übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung keine Kosten.
Unser Tipp: Gehen Sie schon im eigenen Interesse auf Nummer sicher und bestehen Sie auf einer fachregelgerechten Verklammerung.
Das Deutsche Dachdeckerhandwerk hat mit einem der besten Fachregeln Abteilungen
Stand unserer Fachregeln zur Zeit Nr. 5.1 vom April 2011
DIN 18338 und DIN 18339
Auf den Baustellen geht es um ein miteinander aus diesem Grunde wurden vor über 100 Jahren Fachregeln erstellt. Jedes Gewerk hat eigene Fachregeln die Mindestkenntnisse im Schnittstellenbereich sollte jeder Handwerker kennen. Falls nicht sind im Vorfeld der Arbeiten die fachlichen Fragen zu klären. Im Notfall muss der Handwerker Bedenken anmelden vor Ausführung der Arbeit.
An erster Stelle sind immer die Planer mit einzubinden ( Architekten) für Wärmeschutz sowie der Statik und einer Baugenehmigung und natürlich aller Details.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlag ist normal vom Planer zu erbringen. Dieses Kosten müssen Sie als Kunde tragen . Wir Handwerker liegen in der Planungshaftung und bekommen kein Geld für diese Leistung. Haben Sie bitte Verständnis das aus Sicherheitsgründen unsere Kostenvoranschläge sehr ausführlich sind.
Hier einige wichtige Details für Mauerer,- Klempner und Heizungsbauer sowie Fensterbauer rufen Sie uns bei Fragen gerne an.
Dunstrohre und oder Gully am Mauerwerk
Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen ( Dunstrohre / Gully / und andere einzudichtenden Bauteile.
Dachgully oder Dunstrohre müssen immer mindestens 0,30 m Abstand gemessen vom Flansch zum Mauererwerk oder anderen aufgehenden Bauteilen haben. Es ist sonst fachlich nicht möglich diese einzudichten. Der Klebeflansch hat im Schnitt eine Fläche von ca. 12 cm.

Anschüsse an aufgehende Bauteilen
Die Anschlusshöhen richten sich nach der Dachneigung. Gemessen ab Oberkante fertigen Belag
DN bis 5 ° gleich mindestens 15 cm
DN über 5° gleich mindestens 10 cm
Anschlussbereich mit einer Putzfassade
Anschlussbereich am Klinker
Putzanschlüsse des Hersteller STO
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