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Energieeinsparverordnung

Die neue Energieeinsparverordnung ist da.  ( EnEV 2009 )

U Werte

Wärmedurchgangskoeffizient gleich U-Wert  ( W/m²K)

Wärmedämmstärke bei  einer Wärmeleitfähigkeitsgruppe von    040        035   und     030

für den U-Wert Schrägdach / Decke und Fassade  in cm,        15,5 cm     13,5 cm      12.0 cm

für den U-Wert  Flachdach 0,20 benötigen Sie,                       19,0 cm     16,5 cm      14,5 cm

für den U-Wert  Kellerdecke 0,30 benötigen Sie in cm Stärke  12,5 cm     11,0 cm        9,5 cm

Achtung bei Fördermittel / Kfw reichen diese Stärken nicht aus.  


Bei der Arbeit

Die EnEV 2009 ist am 30.04.2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 23 veröffentlicht worden und ist ab dem 01.10.2009 in Kraft getreten.

EnEV 2009


Die EnEV 2009 erhöht die Anforderung bei Änderungen um ca. 29%. Damit steigen die U-Wert Anforderungen an die Bauteile laut Gesetzgeber. Die Bagatellgrenze  wird von 20% auf 10% verringert.


Die bestehenden Nachrüstungsverpflichtungen an bestehende Gebäude werden  wie folgt erweitert:
• Dämmung aller obersten Geschossdecken bis Anfang  2011 


Unternehmer müssen  ab den  1. Oktober 2009 unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten am Gebäude schriftlich dem Kunden bestätigen ,dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bauteile den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Eine  Unternehmererklärung in zweifacher Ausfertigung muss dem Kunden übergeben werden.


Links 


Dena                      www.dena.de/


Wissensportal           www.wissensportal-energie.de


EnEv                            www.enev-online.de/


Bundesministerium                   www.bmvbs.de/


Kfw                     www.kfw.de


Siga            www.siga.ch/


• Bitte beachten Sie das die EnEV Gesetz ist.

• Zum Zeitpunkt der Fertigstellung muss die zur Zeit gültige EnEV 2009 eingehalten werden.

Urteil des BGH

Seit dem Urteil des BGH vom 14. Mai 1998 (Az: VII ZR 184/97) ist höchstrichterlich geklärt, dass die Bauleistung zum Zeitpunkt der Abnahme den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss.

Die wichtigsten Änderungen aus Dachdeckersicht:

Die Mindestanforderungen für Bauteilsanierungen sind um ca. 15% verschärft worden:


(nach Tabelle 1 Anhang 3, Innentemperatur > = 19°C):


                                          Flachdach:        U = 0,20W/m²K
                                          Steildach :        U = 0,24 W/m²K
                                          Außenwände:    U = 0,24W/m²K
                                          Fenster:            U =  1,3 W/m²K


Die Sonderregelung Steildach (bleibt wie gehabt): Bei ausgebauten Dächern gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die Sparren voll ausgefüllt sind. Sollte aber aufgedoppelt werden.

Sonderregelung Flachdach: Wenn die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt ist, gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn höchstmögliche Dämmschichtdicken (WLG 040) eingebaut werden.

Die Bagatellgrenze wurde auf 10 % der Gesamtfläche eines Bauteils gesetzt. Hier wird das Bauteil nun ohne Berücksichtigung der Orientierung betrachtet. Das bedeutet, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden müssen, wenn mehr als 10% eines Bauteils verändert werden.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass bei Abnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Auch eine Einhaltung der Mindestdämmstärken nach EnEV. Das heißt, dass der Dachdecker unbedingt bei seinen Planungen die EnEV 2009 berücksichtigen muss.


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Berechnungen


Dachtechnische Berechnungen und Nachweise

Aus dem Inhalt :

Grundriss:

• Zeichnungen des Anwesen


Massenermittlungen

• Der Dachfläche mit Formeln und Ortgänge


Windsognachweis

• Windsogberechnung lt. DIN 1055-4 ( März 2005 und Berichtigung 1 ( März 2006)

   Berechnung der Soglast und Befestigungsschema


Entwässerungsnachweis

• Nach DIN 1986-100 ( Stand Mai 2008) und DIN EN 12056-3 ( Stand Januar 2001)

  Standortermittlung sowie Bemessungsregen und Erstellung des Berechnungsnachweis


Unternehnmererklärung

• entspr. § 26a der Verordnung zur Änderung der EnEV vom 18.03.2009 ( EnEV 2009)


Bauphysikalischer Nachweis

• Nach DIN 4108, DIN EN 6946 und EnEV.  Ermittlung der Klimadaten des U-Wert und den    

  Feuchtenachweis.


Schneelastberechnung

• Nach DIN 1055-5 ( Juli 2005)


Unterkonstruktion

• Mindestanforderungen lt. Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerk


Vißer - Bedachungen
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