Die neue Energieeinsparverordnung ist da. ( EnEV 2009 )
Wärmedurchgangskoeffizient gleich U-Wert ( W/m²K)
Wärmedämmstärke bei einer Wärmeleitfähigkeitsgruppe von 040 035 und 030
für den U-Wert Schrägdach / Decke und Fassade in cm, 15,5 cm 13,5 cm 12.0 cm
für den U-Wert Flachdach 0,20 benötigen Sie, 19,0 cm 16,5 cm 14,5 cm
für den U-Wert Kellerdecke 0,30 benötigen Sie in cm Stärke 12,5 cm 11,0 cm 9,5 cm
Die EnEV 2009 ist am 30.04.2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 23 veröffentlicht worden und ist ab dem 01.10.2009 in Kraft getreten.
EnEV 2009
Die EnEV 2009 erhöht die Anforderung bei Änderungen um ca. 29%. Damit steigen die U-Wert Anforderungen an die Bauteile laut Gesetzgeber. Die Bagatellgrenze wird von 20% auf 10% verringert.
Die bestehenden Nachrüstungsverpflichtungen an bestehende Gebäude werden wie folgt erweitert:
• Dämmung aller obersten Geschossdecken bis Anfang 2011
Unternehmer müssen ab den 1. Oktober 2009 unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten am Gebäude schriftlich dem Kunden bestätigen ,dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bauteile den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Eine Unternehmererklärung in zweifacher Ausfertigung muss dem Kunden übergeben werden.
Links
• Bitte beachten Sie das die EnEV Gesetz ist.
• Zum Zeitpunkt der Fertigstellung muss die zur Zeit gültige EnEV 2009 eingehalten werden.
Urteil des BGH
Seit dem Urteil des BGH vom 14. Mai 1998 (Az: VII ZR 184/97) ist höchstrichterlich geklärt, dass die Bauleistung zum Zeitpunkt der Abnahme den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss.
Die wichtigsten Änderungen aus Dachdeckersicht:
Die Mindestanforderungen für Bauteilsanierungen sind um ca. 15% verschärft worden:
(nach Tabelle 1 Anhang 3, Innentemperatur > = 19°C):
Flachdach: U = 0,20W/m²K
Steildach : U = 0,24 W/m²K
Außenwände: U = 0,24W/m²K
Fenster: U = 1,3 W/m²K
Die Sonderregelung Steildach (bleibt wie gehabt): Bei ausgebauten Dächern gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die Sparren voll ausgefüllt sind. Sollte aber aufgedoppelt werden.
Sonderregelung Flachdach: Wenn die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt ist, gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn höchstmögliche Dämmschichtdicken (WLG 040) eingebaut werden.
Die Bagatellgrenze wurde auf 10 % der Gesamtfläche eines Bauteils gesetzt. Hier wird das Bauteil nun ohne Berücksichtigung der Orientierung betrachtet. Das bedeutet, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden müssen, wenn mehr als 10% eines Bauteils verändert werden.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass bei Abnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Auch eine Einhaltung der Mindestdämmstärken nach EnEV. Das heißt, dass der Dachdecker unbedingt bei seinen Planungen die EnEV 2009 berücksichtigen muss.
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Dachtechnische Berechnungen und Nachweise
Aus dem Inhalt :
Grundriss:
• Zeichnungen des Anwesen
Massenermittlungen
• Der Dachfläche mit Formeln und Ortgänge
Windsognachweis
• Windsogberechnung lt. DIN 1055-4 ( März 2005 und Berichtigung 1 ( März 2006)
Berechnung der Soglast und Befestigungsschema
Entwässerungsnachweis
• Nach DIN 1986-100 ( Stand Mai 2008) und DIN EN 12056-3 ( Stand Januar 2001)
Standortermittlung sowie Bemessungsregen und Erstellung des Berechnungsnachweis
Unternehnmererklärung
• entspr. § 26a der Verordnung zur Änderung der EnEV vom 18.03.2009 ( EnEV 2009)
Bauphysikalischer Nachweis
• Nach DIN 4108, DIN EN 6946 und EnEV. Ermittlung der Klimadaten des U-Wert und den
Feuchtenachweis.
Schneelastberechnung
• Nach DIN 1055-5 ( Juli 2005)
Unterkonstruktion
• Mindestanforderungen lt. Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerk
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