Informationspflichten laut Gesetzgeber
Informationspflichten für Handwerksbetriebe und Sachverständige durch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) wurde nach Zustimmung des Bundesrates am 17. März 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 17. Mai 2010 in Kraft getreten.
Diese Verordnung verlangt von jedem Dienstleister mit einer Niederlassung im Inland (Handwerksbetrieb und auch öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger), seinen Auftraggeber vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung eine Reihe von Informationen in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Der Dienstleistungserbringer muss also seinem Auftraggeber vor Vertragsschluss nach Paragraf 2 DL-InfoV insbesondere folgende Informationen unaufgefordert an die Hand geben:
• Familiennamen, Vornamen oder falls vorhanden, Firma unter Angabe der Rechtsform
Heinrich Vißer ♦ Vißer Bedachungen ♦ Einzelunternehmen
• Anschrift seiner Niederlassung, bei fehlender Niederlassung ladungsfähige Anschrift
D - 47608 Geldern, Robert Bosch Straße 9/11
Telefon: +49 283188834 Fax: +49 283194592 Mail: info@visser-bedachungen.de
• Falls eine kaufmännische Firma vorhanden ist (zum Beispiel e. K., GmbH, KG u.ä.): Handelsregister, Registergericht, Registernumme
r
Einzelunternehmen
• Name und Anschrift der zuständigen Handwerkskammer
Handwerkskammer Düsseldorf , Georg-Schullhoff-Platz 1 in 40221 Düsseldorf
• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
Datenschutz
• Gesetzliche Berufsbezeichnung: zum Beispiel Maler und Lackierer-Meister/ Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Dachdeckermeister usw. Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk
• Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (falls vorhanden)
Arbeiten nach BGB bei Privatpersonen, VOB bei Kaufleute siehe Angebote
Gerichtsstand ist Geldern / BGB
• Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
Werkvertrag sowie Dienstleistungsvertrag siehe Angebot und Vetragsbestandteile
Bedachungen-Reparaturen-Gerüstbau-Bauklempnerrei-Holzbau-Einbau von genormten Baufertigteile sowie Gutachten
• Falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht: Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft EU weit
Generalvertr. Thomas Paas, Vom-Rath-Straße 2-4 in 47051 Duisburg Tel. 020327021
Folgende Informationen muss der Dienstleistungserbringer nur auf Anfrage des Auftraggebers zur Verfügung stellen:
• Berufsrechtliche Regelungen nach Paragraf 3 DL-InfoV- (zum Beispiel Sachverständigenordnung der zuständigen Kammer)
• Angaben zu bestehenden beruflichen Gemeinschaften (bspw. Sachverständigenbüros)
• Preisangaben gemäß Paragraf 4 DL-InfoV (nicht gegenüber Letztverbrauchern)
Diese Angaben muss der Dienstleistungserbringer seinem Auftraggeber – wahlweise
– von sich aus mitteilen, leicht zugänglich machen oder über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch zur Verfügung stellen.
Da nach Paragraf 3 Absatz 1 DL-InfoV weitergehende Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften unberührt bleiben, gelten natürlich zusätzlich die Kennzeichnungspflichten nach dem Telemediengesetz. Hierzu verweisen wir auf die vom Bundesjustizministerium veröffentlichten „Allgemeinen Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht“ im Internet (Impressumspflicht) vom 19. Februar 2009, die kostenlos aus dem Internet unter www.bmj.bund.de heruntergeladen werden können
© Vißer Bedachungen
Vißer - Bedachungen
Robert-Bosch-Strasse 11 - 47608 Geldern
Telefon: 02831 - 8 88 34 - Telefax: 02831 - 9 45 92
E-Mail: info@visser-bedachungen.de
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